Vermögende Privatinvestoren müssen zum Zeitpunkt der Kapitalinvestition über
mindestens EUR 1.000.000,-- freies Kapital verfügen oder über ein
persönliches jährliches Einkommen von mindestens EUR 200.000,--
(oder bei gemeinsamer Anlage mit dem Ehepartner von mind.
EUR 300.000,--), sofern ein solches Einkommen für die letzten 3 Jahre
nachgewiesen werden kann und für das laufende Jahr zu erwarten ist.
Investoren sind nicht auf laufende Ausschüttungen angewiesen und müssen bei
ungünstiger Entwicklung einer Beteiligung den vollständigen oder teilweisen
Verlust des eingesetzten Kapitals in Kauf nehmen können.